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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist eine umfassende Rechtsmaterie. Dazu zählen alle Normen und Vorschriften, die sich im weitesten Sinne auf den Grundbesitz beziehen. Unter Immobilie wird ein Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk verstanden. Wer sich mit Immobilien beschäftigt, muss neben den privatrechtlichen Vorschriften auch verwaltungs- und
steuerrechtliche Aspekte beachten und in seine Überlegungen miteinbeziehen.

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Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Immobilie? Wir regeln das!

Rund um das Thema Immobilien gibt es viele Punkte zu beachten. Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder selbst bauen? Oder Sie möchten Ihre Immobilie vermieten? Auch in diesem Bereich gibt es unzählige Fragen, bei denen wir gerne weiterhelfen.

Immobilienkauf
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Immobilienkauf

Wenn Sie den Kauf einer Liegenschaft oder den Bau einer Immobilie anstreben, stehen Sie vor einer komplexen und komplizierten Aufgabe. Der Umstand, dass es in Österreich neun verschiedene Bauordnungen und Grundverkehrsgesetze gibt, macht die Realisierung des Immobilienprojekts nicht einfacher. Je nach Art Ihres Vorhabens (Kauf, Bau, etc.) sind spezielle
Herausforderungen gegeben, die einer juristischen Begleitung durch einen Rechtsanwalt bedarf. Vor dem Kauf sind umfassende Informationen über die Immobilie einzuholen. Gibt es bücherliche oder außerbücherliche Lasten? Ist das Grundstück im Altlastenatlas registriert oder als Verdachtsfläche ausgewiesen? Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstückes gegeben?

Vermietung/Miete
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Vermietung/Miete

Wollen Sie eine Immobilie mieten oder vermieten, braucht es einen wasserdichten Mietvertrag. Damit hinterher nicht das böse Erwachen kommt, ist es mit Mietverträgen aus dem Internet meist nicht getan. Sie müssen sich zunächst Fragen, wieweit das Mietrechtsgesetz (MRG) zur
Anwendung gelangt. Sollte das Mietrechtsgesetz nur teilweise Anwendung finden, hat dies beträchtliche Auswirkungen auf den Mietvertrag. Insbesondere kann dann der Mietzins frei gebildet bzw. vereinbart werden. Sie sollten Ihren Rechtsanwalt mit der Prüfung des Mietvertrages
beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten sind gut investiert, kommt doch Ihnen eine spätere Auseinandersetzung um ein vielfaches teurer!

Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum

Nennen Sie eine Wohnung Ihr eigen, bedeutet dies aber weiters, dass Sie sich zumeist im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) mit Ihren Miteigentümern auseinandersetzen müssen. Vor allem wenn Sie Veränderungen bei Ihrer Wohnung geplant haben, müssen Sie sich abhängig von der Art der Maßnahme die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einholen. Auch in Angelegenheiten der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung bedarf es der Zustimmung zumindest der Mehrheit der anderen Wohnungseigentümer. Betrifft die Änderung die außerordentliche Verwaltung kann dies über Antrag eines Wohnungseigentümers vom zuständigen Bezirksgericht überprüft werden. Streitigkeiten verursacht auch immer wieder der Mangel an Parkplätzen, vor allem wenn es sich dabei um Wohnungseigentumsobjekte aus der Gründerzeit mit Innenhof handelt.

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Was Sie im Umgang mit Immobilien unbedingt beachten müssen!

Kauf

Kauf eines Eigenheims

Den Kauf eines Eigenheims oder einer Anlegerwohnung müssen Sie gut durchdenken. Damit hinterher nicht böse Überraschungen auf Sie warten, ist eine sorgfältige juristische Begleitung bei der Vertragserrichtung und Abwicklung von Nöten. Ihr Anwalt als Vertragserrichter achtet darauf, dass Sie keine nachteiligen bücherlichen oder außerbücherlichen Lasten übernehmen. Außerdem fragt er ab, ob Ihr Grundstück, für das Sie sich interessieren im Altlastenatlas oder Verdachtsflächenkataster registriert ist. Durch die Übernahme einer für Sie kostenlosen Treuhandschaft ist auch Ihr Geld während der Zeit des Kaufprozesses gut aufgehoben. Der Kaufpreis wird erst dann an den Verkäufer ausgezahlt, wenn alle Bedingungen im Kaufvertrag erfüllt sind und gewährleistet ist, dass Sie als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Das Geld ist im Rahmen der Treuhandhaftung auch versichert, sodass ein missbräuchliches Verhalten ausgeschlossen ist. Daneben setzt er sich auch mit dem Finanzamt und anderen Behörden auseinander, um für Sie die Kaufabwicklung so angenehm wie möglich zu gestalten.

Vermietung / Miete

Streitigkeiten mit dem Mieter verhindern

Sind Sie in der glücklichen Situation eine Wohnung oder gar ein Haus vermieten zu können, entpuppt sich dieses Glück manchmal als Trugschluss, wenn Ihre Mieter zahlungsunwillig sind. Auch wenn sie die Wohnung nicht so pfleglich behandeln, wie sie das sollten, sorgt das für berechtigten Unmut. Der Streit mit den Mietern erweist sich als besonders lästiges Unterfangen, da sie durch die strengen Kündigungsschutzbestimmungen nur schwer wieder aus der Wohnung zu entfernen sind. Hierbei ist daher guter juristischer Rat durch Ihren Rechtsanwalt besonders wichtig! Um diesen Streitigkeiten bereits vorab Einhalt gebieten zu können, ist ein exakt formulierter und an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasster Mietvertrag wertvoll. Diese meist im Verhältnis zu den Kosten eines Streits geringe Ausgabe ist daher gut investiert.
Umgekehrt können sich allerdings auch die Vermieter zum Schrecken für Sie als Mieter oder Mieterin entwickeln.

Wohnungseigentum

Bei welchen Angelegenheiten muss ich zustimmen?

Als Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft haben Sie sich mit den übrigen Miteigentümern auseinanderzusetzen. Den Großteil der Verwaltung übernimmt dabei Ihre Hausverwaltung. Wichtigen Angelegenheiten müssen Sie jedoch zustimmen. Das betrifft beispielsweise die Aufnahme von Sanierungsdarlehen oder größeren Umbaumaßnahmen. Wenn Sie diesen Maßnahmen nicht zustimmen wollen, können Sie einen Antrag auf Überprüfung beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Auch in Fragen des Aufteilungsschlüssels oder seiner Änderung ist juristischer Rat sinnvoll.

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Ihr erfolgreicher Weg zur Immobilie

Damit Ihrem erfolgreichen Immobiliendeal nichts im Wege steht beraten wir Sie noch vor Erstellung eines ersten Kaufvertragsentwurfs über sämtliche relevante Punkte.

Durch die Einsicht ins Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse genau geprüft. Weiters prüfen wir, ob Wohnrechte, Vorkaufsrechte oder andere Lasten im Grundbuch eingetragen sind. Die Auszahlungs- und Abwicklungsmodalitäten werden mit Ihnen festgelegt. Wichtig für Sie ist es auch einen Überblick über die auf Sie zukommenden Kosten zu erhalten. Danach wird ein Kaufvertragsentwurf erstellt, der Ihnen zur Durchsicht übermittelt wird. Wenn Sie mit sämtlichen Punkten einverstanden sind, wird ein Termin zur Kaufvertragsunterzeichnung festgelegt, bei dem auch ein Notar zur Beglaubigung der Unterschriften anwesend sein wird. Sie brauchen sich mit Ausnahme der Finanzierung um nichts selbst kümmern. Nach der Kaufvertragsunterzeichnung übernehmen wir sämtliche Korrespondenz mit den zuständigen Behörden, um den richtigen Grundbuchsstand herzustellen und lassen Sie als Eigentümer eintragen. Durch die ebenfalls von uns übernommene Treuhandschaft ist Ihr Geld auch zu 100% sicher bis zur Auszahlung an den Verkäufer oder die Verkäuferin auf dem gesondert dafür eingerichteten Treuhandkonto aufbewahrt.

Mietrechtsstreitigkeiten

Egal ob Sie Vermieter oder Vermieterin bzw. Mieter oder Mieterin sind, manchmal verhält sich der Vertragspartner nicht vertragskonform. Bevor Sie jedoch den Gang zu Gericht unternehmen, sollten Sie eine außergerichtliche Streitschlichtung erwägen. In manchen Gemeinden ist die Anrufung der Schlichtungsstelle sogar verpflichtend, bevor Sie Klage erheben können. Sollte ein Mietrechtsprozess jedoch unvermeidlich sein, unterstützen wir Sie umfassend. Unabhängig davon, ob Sie die Instandsetzung von ernsten Schäden und eine Mietzinsminderung geltend
machen, oder die Bezahlung ausständiger Mietzinse und die Räumung gerichtlich durchsetzen. Auf Grund der unübersichtlichen gesetzlichen Lage, ist eine professionelle und erfahrene juristische Beratung umso wichtiger.

Wohnungseigentum

Bei wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten wie die Nutzwertfestsetzung und Nutzwertneufestsetzung, die Duldung von Änderungen und Erhaltungsarbeiten, der Durchsetzung der Pflichten des Verwalters, etc. beraten und vertreten wir Sie im Außerstreitverfahren vor dem dafür zuständigen Bezirksgericht. Damit bleiben Ihre Rechte als Wohnungseigentümer bestmöglich gewahrt!

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Mag. Domenique Schöngrundner

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen und vertreten wir Sie

bei der Erstellung und Abwicklung von Kaufverträgen von Liegenschaften,

in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten in Mietrechtssachen,

in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten des Wohnungseigentums, sowie

bei der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen.

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